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[ 01 / 06 ]E-Rechnung prüfen
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Ist Ihre Rechnung eine echte E-Rechnung?

Ziehen Sie eine Rechnung als PDF oder XML in das Feld. Der Prüfer zeigt in Sekunden, ob es XRechnung, ZUGFeRD oder nur ein PDF ist, und welche Pflichtangaben fehlen.

XRechnung · ZUGFeRD / Factur-X · UBL und CII

Ihre Datei verlässt Ihren Rechner nicht. Die Prüfung läuft in Ihrem Browser.

[ 02 / 06 ]Was geprüft wird

Drei Fragen an jede Datei

Der Prüfer liest die Datei so, wie es eine Buchhaltungssoftware beim Empfänger tut.

Stecken Daten in der Datei?

Eine E-Rechnung enthält die Rechnung als strukturierte XML-Daten. Ein PDF ohne diese Daten können Menschen lesen, ein Programm kann die Angaben aber nicht direkt übernehmen.

Welches Format und Profil?

XRechnung oder ZUGFeRD, und wenn ZUGFeRD: welche Version und welches Profil. ZUGFeRD 1.0 und die Profile MINIMUM und BASIC WL reichen nicht.

Sind die Pflichtangaben da?

Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer und Käufer, Steuernummer, Beträge, Positionen. Bei XRechnung zusätzlich Leitweg-ID, Geschäftsprozess, elektronische Adressen und ein Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail.

Was der Prüfer nicht kann: Er rechnet keine Beträge nach und prüft nicht jede einzelne Regel der Norm. Das leistet der offizielle KoSIT-Validator. Er sagt auch nicht, ob Ihr Unternehmen E-Rechnungen ausstellen muss. Das klärt Ihr Steuerberater. KoSIT-Validator auf GitHub

[ 03 / 06 ]Formate

XRechnung, ZUGFeRD oder nur PDF?

Zwei Formate sind in Deutschland üblich. Beide folgen der europäischen Norm EN 16931.

Vergleich der Rechnungsformate
KriteriumXRechnungreine XML-DateiZUGFeRD 2.xPDF mit XML darinPDF ohne XMLz. B. aus Word
Ohne Zusatzprogramm lesbar
Von Software ohne Abtippen lesbar
Folgt der Norm EN 16931ab 2.0.1, Profil BASIC oder höher
Üblich beiBehörden, öffentliche AufträgeGeschäftskunden—
Zählt als E-Rechnungohne MINIMUM und BASIC WL

Ein PDF per Mail ist keine E-Rechnung

Für das Finanzamt ist es eine „sonstige Rechnung“. Ab den gesetzlichen Fristen reicht sie im Geschäft zwischen Unternehmen im Inland nicht mehr.

[ 04 / 06 ]Häufige Fehler

Was bei Rechnungen am häufigsten fehlt

Diese Fehler zeigt der Prüfer an. Die meisten liegen am Rechnungsprogramm, nicht an Ihnen.

/ 01

Das PDF hat keine Daten

Das Rechnungsprogramm erzeugt ein schönes PDF, hängt aber kein XML an. Häufig bei Word-Vorlagen und älteren Programmen.

/ 02

Falsches ZUGFeRD-Profil

MINIMUM und BASIC WL enthalten zu wenig Angaben. Gefordert ist mindestens BASIC, besser EN 16931.

/ 03

Veraltetes ZUGFeRD 1.0

Erst ab Version 2.0.1 zählt ZUGFeRD als E-Rechnung. Ein Update des Programms behebt das meist.

/ 04

Leitweg-ID fehlt

Behörden ordnen eingehende XRechnungen über die Leitweg-ID zu. Fehlt sie, kommt die Rechnung zurück.

[ 05 / 06 ]Fristen

Was das Gesetz vorsieht

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können.

Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 sind für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen noch Papierrechnungen erlaubt, PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers. Für 2027 gilt das nur noch, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug. Ab 2028 entfällt die Übergangsregel.

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Kleinbetragsrechnungen.

Das ist der Wortlaut des Gesetzes, keine Beratung. Ob und ab wann Ihr Unternehmen E-Rechnungen ausstellen muss, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Quellen: § 27 Abs. 38 UStG, BMF-Schreiben vom 15.10.2025

[ 06 / 06 ]Fragen

Häufige Fragen zum E-Rechnungs-Prüfer

Was Unternehmen vor dem ersten Test meistens wissen wollen.

Nicht dabei? Alle FAQs ansehen →

Oder direkt schreiben.

E-Rechnung einrichten

Rot oder gelb? Das lässt sich beheben.

Ich rüste E-Rechnungen in Rechnungsprogrammen, Shops und eigenen Systemen nach, als XRechnung und ZUGFeRD, mit Prüfung vor dem Versand.

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