Belege landen. Buchhaltung prüft.
Rechnungseingang, OCR, Freigabe und DATEV-Export — automatisiert nach demselben Muster, das meine eigene Buchhaltung täglich durchläuft. Inklusive Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht 2027/2028.
Manuell: Beleg liegt im Posteingang, wartet auf Bearbeitung.
E-Rechnungspflicht: der Zeitplan bis 2028.
Seit Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Der Versand wird stufenweise Pflicht — bis 2028 ohne Ausnahme.
Empfangspflicht
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen, lesen und verarbeiten können — ohne Übergangsfrist, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Übergangsfrist beim Versand
Papier- und PDF-Rechnungen bleiben mit Zustimmung des Empfängers vorerst zulässig. Wer schon jetzt umstellt, verschafft sich Vorlauf vor der Pflicht.
Versandpflicht über 800.000 €
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) über 800.000 € müssen inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden.
Versandpflicht für alle
Die Umsatzgrenze entfällt. Papier und PDF erfüllen die Pflicht im inländischen B2B-Geschäft dann nicht mehr.
GoBD-Archivierung
Empfangene wie versendete E-Rechnungen acht Jahre unveränderbar und maschinenlesbar aufbewahren — § 14b UStG, § 147 AO.
Der Belegweg — Schritt für Schritt.
Sechs Stationen vom Posteingang bis zum Archiv. Jede Station lässt sich anklicken.
Der Beleg kommt an — egal woher.
Rechnungen erreichen ein zentrales Postfach: als E-Mail-Anhang, hochgeladen im Kundenportal, gescannt aus dem Briefkasten oder direkt als XRechnung. Nichts bleibt mehr im persönlichen Postfach einzelner Mitarbeiter liegen.
- PDF, JPEG, XML (XRechnung), PDF/A-3 mit eingebettetem XML (ZUGFeRD)
- Ein Eingangskanal statt fünf verstreuter Postfächer
OCR liest Betrag, Datum und Lieferant aus.
Bei strukturierten E-Rechnungen stehen die Daten bereits als XML bereit. Bei PDF und Scan liest eine Texterkennung Betrag, Steuersatz, Rechnungsnummer und IBAN aus dem Bild — das Ergebnis ist ein strukturierter Datensatz, kein Freitext mehr.
- XRechnung/ZUGFeRD: Daten liegen strukturiert vor, keine Bilderkennung nötig
- PDF/Scan: Bilderkennung mit Vertrauenswert pro Feld
Ein Kontierungsvorschlag steht bereit.
Auf Basis von Lieferant, Betrag und bisherigen Buchungen schlägt das System Sachkonto und Kostenstelle vor. Die Software bucht nichts allein — sie bereitet vor, ein Mensch bestätigt oder korrigiert.
- Vorschlag wird mit jedem wiederkehrenden Lieferanten treffsicherer
- Kein Automatismus ohne Bestätigung
Freigabe nach Betrag und Kostenstelle.
Rechnungen über einer definierten Schwelle gehen automatisch an die zuständige Person — nicht an alle. Jede Freigabe wird protokolliert: wer, wann, mit welchem Betrag.
- Schwellenwerte pro Kostenstelle frei definierbar
- Lückenloser Audit-Trail für die Prüfung
Übergabe an DATEV, Lexware oder sevDesk.
Der freigegebene Beleg samt Kontierung geht als strukturierter Export an Ihre bestehende Buchhaltungssoftware oder direkt an den Steuerberater. Die Software wird nicht ersetzt — nur die Tipparbeit auf dem Weg dorthin entfällt.
- DATEV-Format, CSV oder direkte Schnittstelle, je nach System
- Steuerberater erhält vorkontierte statt lose Belege
Revisionssicher archiviert — acht Jahre.
Original und Kontierung werden unveränderbar, maschinenlesbar und volltextdurchsuchbar abgelegt. Bei einer Betriebsprüfung ist jeder Beleg in Sekunden auffindbar, nicht nach Aktenordnern sortiert.
- Aufbewahrungsfrist 8 Jahre (§ 14b UStG, § 147 AO)
- EU-Hosting, keine Löschung vor Fristablauf
Was bringt die Automatisierung in Ihrem Fall?
Ein Regler, zwei Zahlen. Verschieben Sie die Anzahl Ihrer Eingangsrechnungen pro Monat.
Zählen Sie grob: wie viele Rechnungen kommen im Monat rein?
| Szenario | Gesparte Zeit pro Jahr | Gesparte Kosten pro Jahr |
|---|---|---|
| 20 Belege/Monat | 21 Std. | 960 € |
| 50 Belege/Monat | 53 Std. | 2.400 € |
| 100 Belege/Monat | 107 Std. | 4.800 € |
| 250 Belege/Monat | 267 Std. | 12.000 € |
| 500 Belege/Monat | 533 Std. | 24.000 € |
- Manuelle Bearbeitung: ca. 6 Minuten pro Eingangsrechnung (erfassen, prüfen, kontieren, ablegen).
- Automatisiert: ca. 40 Sekunden pro Beleg (OCR-Erfassung plus kurze Freigabe durch einen Menschen).
- Interner Stundensatz für Verwaltungstätigkeit: 45 €/h — eigene, konservative Schätzung, kein Branchenbenchmark.
- Hochgerechnet auf 12 Monate. Rechnet nicht mit Einrichtungskosten gegen — reine Betriebszeit-Ersparnis.
Vom Posteingang bis zum Export.
Sechs Bausteine, die ineinandergreifen — nicht sechs isolierte Tools, die Sie selbst verbinden müssen.
Rechnungseingang & OCR
PDF, E-Mail, Scan, XRechnung und ZUGFeRD — ein zentrales Postfach liest Betrag, Lieferant und Steuersatz automatisch aus und schlägt die Kontierung vor.
Freigabe-Workflow
Ab einem definierten Betrag automatisch an die zuständige Person, mit lückenlosem Audit-Trail. Kein Zettel, kein Vergessen, kein Umweg über drei E-Mails.
Bankabgleich
Kontoumsätze werden offenen Posten zugeordnet, Skonto-Fristen sichtbar gemacht und beglichene Rechnungen automatisch markiert.
Mahnwesen
Zahlungsziele werden überwacht, Erinnerungen und Mahnstufen automatisch versendet — nach Ihren Regeln, nicht nach einer Excel-Liste, die niemand mehr pflegt.
DATEV & Lexware
Export direkt an DATEV, Lexware oder sevDesk — oder vorkontiert an Ihren Steuerberater. Ihre Buchhaltungssoftware bleibt, nur der Zulauf wird automatisch.
GoBD-Archiv
Revisionssichere Ablage im Originalformat, acht Jahre volltextdurchsuchbar. Bei einer Betriebsprüfung ist jeder Beleg in Sekunden gefunden.
Ihre Buchhaltungssoftware bleibt.
Automatisierung ersetzt DATEV, Lexware oder sevDesk nicht — sie liefert vorbereitet zu, meist über Standard-Exportformate oder Bankprotokolle wie FinTS und EBICS.
| Kriterium | DATEV | Lexware | sevDesk | ADDISON |
|---|---|---|---|---|
| DATEV-Format-Export | über Kanzlei-Import | |||
| Kontierungsvorschlag übernehmbar | über Kanzlei-Import | |||
| Bankabgleich | über Kanzlei-Import | |||
| Direkte REST-API | teilweise |
ADDISON oder ein anderes Kanzlei-System?
ADDISON läuft in der Regel beim Steuerberater, nicht bei Ihnen im Haus. Die Anbindung erfolgt über einen strukturierten Export, den Ihre Kanzlei importiert — das prüfen wir im Audit konkret für Ihr Setup.
GoBD und Datenschutz sind keine Kür.
Wer Belege automatisiert verarbeitet, braucht eine schriftliche Verfahrensdokumentation — sonst gilt die Buchführung im Zweifel als nicht ordnungsgemäß, selbst wenn jede einzelne Zahl stimmt.
Verfahrensdokumentation
Beschreibt schriftlich, wie Belege erfasst, geprüft, kontiert und archiviert werden. Wird bei der Einrichtung mitgeliefert, nicht nachträglich zusammengeschrieben.
Acht Jahre Aufbewahrung
Unveränderbar und maschinenlesbar, wie es § 14b UStG und § 147 AO verlangen — nicht als lose PDF-Sammlung, sondern durchsuchbar archiviert.
EU-Hosting
Server innerhalb der EU. Keine Übermittlung in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss.
AVV nach Art. 28 DSGVO
Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird gestellt, nicht nachträglich verhandelt oder vergessen.
Faktencheck zu dieser Seite
Dieser Belegweg läuft bei mir selbst produktiv: Eine eigene Directus-Extension (belege-ingest) nimmt Belege per E-Mail entgegen, schickt sie durch die Mindee-OCR-API mit getrennten Modellen für Rechnungen und Kassenbelege und legt das Ergebnis strukturiert in einer eigenen Buchhaltungstabelle ab. Keine Theorie — dieselbe Technik, mit der ich auch Ihre Belege verarbeiten würde.
Was Automatisierung hier nicht leistet.
Automatisierung ersetzt keine Sorgfaltspflicht — sie verlagert sie an die Stellen, an denen sie wirklich gebraucht wird.
Handschrift und schlechte Scans
OCR erkennt Druckschrift zuverlässig. Eine handschriftliche Notiz oder ein schräg fotografierter Kassenbon dagegen nur unsicher — diese Fälle landen zur manuellen Prüfung in der Freigabe, nicht automatisch in der Buchung.
Fremdsprachige oder untypische Belege
Ein Beleg aus dem Ausland, in einer anderen Sprache oder mit unüblichem Layout kann falsch gelesen werden. Deshalb bleibt die Freigabe durch einen Menschen Pflicht — kein Beleg bucht sich selbst durch.
Ersetzt keinen Steuerberater
Das System bereitet vor und kontiert vor. Ob eine Rechnung steuerlich korrekt ist — Vorsteuerabzug, Reverse Charge, Kleinunternehmerregelung — entscheidet weiterhin Ihr Steuerberater.
Die ersten Wochen brauchen Aufmerksamkeit
Kontierungsvorschläge werden mit jeder bestätigten Buchung treffsicherer. In den ersten Wochen prüfen Sie eher mehr als weniger — das gleicht sich aus, sobald das System Ihre Lieferanten kennt.